Allgemeine Geschäftsbedingungen ISN – Überwachung, Personen- und Objektschutz

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Überwachung, Personen- und Objektschutz (nachfolgend „AGB“) der ISN International Security Network GmbH, Ohiostr. 10, 76149 Karlsruhe gelten sowohl im Verhältnis zu Unternehmern im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Bundesrepublik Deutschland („BGB“) als auch Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (nachfolgend gemeinsam „Kunden“ genannt).

1.2 Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB.

1.3 Sind unsere AGB in einen Vertrag mit dem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Verträge zwischen dem Kunden und uns, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

2. Dienstleistungen, Subunternehmer, Garantie

2.1 Als Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“) im Sinne dieser AGB gelten sämtliche unserer Tätigkeiten im Bereich der nationalen und internationalen Überwachung sowie dem Personen- und Objektschutz (§ 34a GewO) sowie alle weiteren vergleichbaren Tätigkeiten, zu deren Erbringung wir uns gegenüber dem Kunden verpflichtet haben.

2.2 Wir sind befugt, für die Erfüllung unserer Leistungen fachlich geeignete Subunternehmer zu beauftragen und unser Personal nach eigener Wahl für die Erbringung der Leistungen einzusetzen.

2.3 Eine Garantie für die Erbringung unserer Leistungen gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Leistung ausdrücklich als garantiert bezeichnet haben.

3. Vertragsschluss, Leistungsumfang, Hinweispflicht

3.1 Unsere Beauftragung zur Erbringung von Dienstleistungen erfolgt ausschließlich durch den Abschluss eines schriftlichen Einzelvertrages über die jeweilige Dienstleistung oder per schriftlichem Angebot durch uns und entsprechender Annahme durch den Kunden.

3.2 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformabrede selbst. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden – Allgemein

4.1 Der Kunde ist zur umfassenden Mitwirkung bei Erbringung der Leistungen verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags durch uns erforderlich ist.

4.2 Die Definition der einzelnen Aufgaben in den Dienstleistungen kann sich erst während der Durchführung ergeben oder ändern. Jede Partei wirkt dann während der Vertragsdurchführung an der sachgerechten Durchführung solcher Schritte mit. Hierbei beachten sie die Vertragsziele, die bis dahin erreichten Ergebnisse und den Grundsatz von Treu und Glauben.

4.3 Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich über alle ihm bekannten oder bekannt werdenden Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung der Leistung von Bedeutung sind.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, unsere Dienstleistungen weder für sich selbst noch für andere ungesetzliche Zwecke zu nutzen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden – Personenschutz

5.1 Der Kunde wird uns vor Beginn der jeweiligen Leistungen die erforderlichen Informationen für die Durchführung des Personenschutzes mitteilen. Dies sind insbesondere alle relevanten Informationen zu der zu überwachenden Person, wie Name, Vorname und Geburtsdatum, Aussehen (besondere Merkmale), sowie detaillierte Informationen zur Reiseroute, Termine, Aufenthaltsorte, Hotels, Begleitpersonen und alle sonst sicherheitsrelevanten Informationen.

5.2 Der Kunde und/oder die zu bewachende Person haben unseren Anweisungen und/oder den Anweisungen unseres Personals im Rahmen des Personenschutzes zwingend Folge zu leisten. Der Kunde und/oder die zu bewachende Person haben Handlungen jeglicher Art zu unterlassen, die die eigene Sicherheit oder die des von uns eingesetzten Personals beeinträchtigen.

5.3 Zur Aufgabenerfüllung überträgt der Kunde ISN alle ihm selbst zustehende Selbsthilferechte. Die Mitarbeiter von ISN dürfen gegenüber Dritten nur die Rechte, die jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die vom Kunden vertraglich übertragenen Selbsthilferechte, sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse durch Beleihung eigenverantwortlich ausüben.

5.4 Während des Einsatzes werden Waffen und Schusswaffen nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden und unter Beachtung des § 13 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe mitgeführt.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden – Überwachung und Objektschutz

6.1 Der Kunde wird uns vor Beginn der jeweiligen Leistungen die erforderlichen Informationen für die Durchführung der Überwachung bzw. des Objektschutzes mitteilen. Dies sind insbesondere alle relevanten Informationen zu dem zu überwachenden Objekt, wie Lage und Anschrift sowie etwaige Besonderheiten der Örtlichkeit und alle sonstigen, insbesondere sicherheitsrelevanten Informationen, wie Fluchtwege, Brandschutzbestimmungen, Meldewege, Benachrichtigungsreihenfolgen etc.

6.2 Die zur Bewachung erforderlichen Schlüssel sind uns vom Kunden rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat uns erforderliche Hausrechte für die Durchführung der Leistungen einzuräumen. Für Schlüsselverluste oder Beschädigungen von Schlüsseln und Schließanlagen haften wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen von Ziffer 11 dieser AGB.

6.3 Der Kunde gibt uns unaufgefordert Anschriften und Kontaktdaten (Telefonnummern etc.) bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch außerhalb normaler Geschäftszeiten z. B. nachts oder an Wochenenden erreichbar sind und kontaktiert werden sollen. Änderungen dieser Kontaktdaten sind uns unverzüglich mitzuteilen.

7. Fristen, Termine

7.1 Verbindliche Termine und Fristen für die Erbringung der Leistungen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Terminen und Fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten.

7.2 Ein Fixgeschäft liegt nur dann vor, wenn wir ein solches ausdrücklich schriftlich bestätigt haben oder die rechtlichen Voraussetzungen für ein Fixgeschäft gegeben sind. Lediglich die einseitige Bezeichnung als Fixgeschäft durch den Kunden ist hierfür nicht ausreichend.

8. Verzug

8.1 Geraten wir in Verzug mit der Erbringung einer Leistung, muss der Kunde uns zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leistung setzen. Verstreicht diese fruchtlos, kann der Kunde unter den jeweiligen Voraussetzungen der §§ 280 ff., 323 BGB die dort geregelten Rechte geltend machen. Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nur nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 11.

8.2 Setzt uns der Kunde nach Eintritt des Verzugs eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8.3 Wir geraten nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.

9. Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen

9.1 Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich hierüber informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, unsere Leistungen um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Krieg, Terror, unverschuldete Betriebsbehinderungen, zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.

9.2 Ist ein Termin oder eine Frist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziffer 9.1 der vereinbarte Termin oder die vereinbarte Frist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

10. Preise, Zahlungsbedingungen

10.1 Alle Preise für unsere Leistungen verstehen sich grundsätzlich in EURO zuzüglich etwaig vom Kunden zu tragender Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

10.2 Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte fällig. Reise- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit der Dienstleistung trägt nach vorheriger Absprache der Kunde.

10.3 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Zugang der Rechnung (ohne Abzug) fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug.

10.4 Wir sind auch berechtigt, Zahlung Zug-um-Zug gegen Leistungserbringung oder aus sachlichem Grund einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto.

10.5 Mit Eintritt eines Zahlungsverzugs des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Unternehmen und 5 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern berechnet.

10.6 Im Falle des kundenseitigen Verzuges steht uns auch das Recht zu, Leistungen aufgrund von sämtlichen Verträgen mit dem Kunden bis zur vollständigen Erfüllung zurückzuhalten.

10.7 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Haftung, Ausschluss und Begrenzung der Haftung

11.1 Wir haften grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns und unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung und die unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist daher ausgeschlossen, sofern es sich nicht um

  • a. die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten,
  • b. die Verletzung von Pflichten im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, wenn dem Kunden unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist,
  • c. die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • d. die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung oder für das Vorhandensein eines Leistungserfolges,
  • e. Arglist,
  • f. anfängliche Unmöglichkeit,
  • g. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung

handelt. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

11.2 Sofern uns nicht der Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung gemacht werden kann oder ein Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung vorliegen, haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.

11.3 Unsere Haftung ist mit Ausnahme von Arglist, Vorsatz, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und sonstiger gesetzlich zwingender, abweichender Haftungssummen der Höhe nach insgesamt beschränkt auf folgende Haftungshöchstsummen unserer Versicherung:

  • a. für Personenschäden € 5 Millionen,
  • b. für das Abhandenkommen bewachter Sachen € 20.000,
  • c. für sonstige Schäden € 1 Million

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, wenn unsere Versicherung aufgrund einer Vertrags- oder Obliegenheitsverletzung durch uns nicht leistet oder aus sonstigen Gründen leistungsfrei ist. Wir werden dem Kunden auf erstes Anfordern eine Kopie unserer Versicherungspolice zur Verfügung stellen.

11.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Ziffern vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

11.5 Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziffern 11.1. bis 11.4 gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmern.

11.6 Eine Umkehr der Beweislast ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12. Geheimhaltung

12.1 ISN und der Kunde (nachfolgend auch „die Parteien“) verpflichten sich zur Geheimhaltung aller tatsächlichen und persönlichen Tatsachen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihnen im Zuge der Durchführung der Vertragsbeziehungen und Erbringung der Leistung zur Kenntnis gelangen sowie finanzieller, geschäftlicher oder marktbezogener Informationen, sofern wir die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse haben (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt). Die Parteien werden die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der Vertragsbeziehung und Erbringung der Leistungen verwenden.

12.2 Die Geheimhaltungspflicht gemäß obiger Ziffer 12.1 besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information nachweislich:

  • a. der Allgemeinheit zugänglich ist oder diese Information ohne Zutun einer der Parteien wird oder
  • b. einer der Parteien bereits bekannt war oder von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht wird oder
  • c. aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen preisgegeben werden muss.

13. Vertragslaufzeit, Kündigung, Stornorecht

13.1 Die mit dem Kunden abgeschlossenen Aufträge haben die im jeweiligen Einzelvertrag bzw. in unserem Angebot angegebene Laufzeit.

13.2 Wir räumen dem Kunden in Bezug auf abgeschlossene Aufträge und die darin vereinbarten Leistungen ein kostenloses Stornorecht bis 7 Tage vor dem vertraglich festgelegten Beginn der Leistung gemäß Einzelvertrag ein. Stornierungen, die nach Ablauf der vorstehenden Stornofrist erfolgen, werden dem Kunden – nach Abzug ersparter Aufwendungen und Kosten – mit folgenden %-Zahlen der beauftragten Leistungen gemäß unserem Angebot in Rechnung gestellt:

  • ab 168 Stunden: 50 %
  • ab 72 Stunden: 70 %
  • ab 24 Stunden: 90 %

Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

13.3 Das Recht, einen Einzelvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt uns und dem Kunden vorbehalten.

14. Versicherung

Gemäß § 6 Bewachungsverordnung haben wir eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zugrunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen oder der Bedienung/Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.

15. Schutz geistigen Eigentums

Die von uns angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Die vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation in welchem Verfahren auch immer, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.

16. Datenschutz

16.1 Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht-öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung. Insbesondere gilt § 5 BDSG (Datengeheimnis).

16.2 Werden personenbezogene Daten oder besondere Arten personenbezogener Daten durch uns im Auftrag des Kunden erhoben, verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies im Rahmen der Weisungen des Kunden (Auftragsdatenverarbeitung). Wir verpflichten uns, dafür Sorge zu tragen, dass alle Auftragsdaten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht unbefugt an Dritte übermittelt werden.

16.3 Unser Unternehmen prüft bei jedem Vertragsabschluss mit einem Neukunden dessen Bonität und, im Falle eines berechtigten Interesses, auch die der Bestandskunden. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir die Namen und Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

17.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist Karlsruhe.

17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kunden, die Unternehmen im Sinne von § 14 BGB sind, ist ebenfalls Karlsruhe.

17.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, allerdings unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich binnen Frist von 30 Tagen Widerspruch erhebt. Auf diese Rechtsfolge müssen wir mit der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch an uns binnen vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung absenden.

Karlsruhe, den 30. Mai 2016